AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der pdm solutions
1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht zwischen den Partnern ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, für alle Dienste, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma pdm solutions. Etwaig entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Im allgemeinen Teil finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. In den weiteren Abschnitten finden Sie Bedingungen, die jeweils zusätzlich für den dort beschriebenen einzelnen Dienst gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses oder Angebots mehrere Dienste zusammen bereitgestellt werden.
1.2 pdm solutions erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn pdm solutions in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 pdm solutions kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer von pdm solutions gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. pdm solutions weist den Auftraggeber in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.4 Den Volltext der AGB kann pdm solutions über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
1.5. Nebenabreden und Abweichungen zu diesen AGB sowie Ergänzungen eines Vertrags sind nur gültig, wenn sie von pdm solutions schriftlich bestätigt werden.
2. Leistungen von pdm solutions
2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
2.2 pdm solutions räumt dem Auftraggeber an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes und einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von gegebenenfalls überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
2.3 Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
2.4 Die von pdm solutions zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen, soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt.
2.5 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum von pdm solutions.
3. Verbindlichkeit von Angeboten
Die Angebote von pdm solutions sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen von Leistungen bleiben vorbehalten.
4. Auftragsannahme
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich durch pdm solutions bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb des Geschäftsfeldes von pdm solutions mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
5. Preise und Zahlung
5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer ohne Abzug. Skonto bedarf der besonderen Vereinbarung, wobei Skontoabzug nur innerhalb der vereinbarten Frist zulässig ist.
5.2 Die Zahlung hat, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen seit Eingang der Rechnung zu erfolgen, wobei pdm solutions berechtigt ist, auch eine teilweise Ausführung des Vertrags in Rechnung zu stellen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist ist pdm solutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EZB-Zinssatz zu berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch pdm solutions nicht aus. Für Mahnschreiben nach Ablauf der Zahlungsfrist können dem Besteller Mahnkosten von jeweils 5,-- € berechnet werden. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung mit pdm solutions angenommen. Bank- und Diskontspesen sowie sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Als Zahlungstag gilt der Tag der Wertstellung durch die Bank von pdm solutions , sofern keine Rückbelastung mehr erfolgt. Wird von einer der Banken die Diskontierung eines Wechsels abgelehnt, so ist pdm solutions nicht verpflichtet, diesen bei einer anderen Bank zum Diskont vorzulegen. Die vereinbarten Preise gelten für den Fall der Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss. Erfolgt die Lieferung erst später, insbesondere auf Wunsch des Bestellers, so sind zwischenzeitlich eingetretene Erhöhungen der Listenpreise für Lieferungen oder Leistungen den vereinbarten Preisen hinzuzurechnen. In diesem Fall haben ausschließlich Privatpersonen das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Endpreis in Verhältnis zu dem Preis, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde, zu hoch ist.
6. Lieferung, Lieferverzug und Gefahrenübergang
6.1 pdm solutions ist zur Teillieferung mit entsprechender Rechnungsstellung jederzeit berechtigt, sofern die Bestellung nicht nur einheitlich ausgeführt werden kann.
6.2 Alle Lieferungen erfolgen unfrei Auftraggeber.
6.3 Alle Lieferungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch bei Ausführung der Lieferung durch Personal von pdm solutions. Angegebene Lieferfristen sind freibleibend. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, pdm solutions schriftlich eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann der Besteller schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären. Andere Rechte, insbesondere auf Schadensersatz wegen Verzug oder Nichterfüllung oder sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Von anderen Auftraggebern können Schadensersatzansprüche erst geltend gemacht werden, wenn pdm solutions eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt.
6.4 pdm solutions ist berechtigt, ihrerseits ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung des Auftrags aus nicht von pdm solutions zu vertretenden Gründen unmöglich wird, insbesondere bei höherer Gewalt, Kriegsereignissen und zivilen Katastrophen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen oder Lieferschwierigkeiten sowie Insolvenz von Zulieferern.
6.5 Verweigert der Auftraggeber die Annahme der vertraglichen Leistungen oder einer zulässigen Teillieferung, so ist pdm solutions berechtigt, den Vertragspreis sofort zur Zahlung fällig zu stellen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen steht es pdm solutions frei, ohne konkreten Nachweis eines Schadens einen pauschalierten Betrag von 80 % des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Bei Privatpersonen kann ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 40 % des Auftragswerts geltend gemacht werden. Der Privatperson steht es ausdrücklich frei, bei der Geltendmachung des pauschalisierten Schadensersatzanspruches durch pdm solutions den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bei Lieferung von Waren ist pdm solutions außerdem berechtigt, diese ab dem Tage der Abnahmeverweigerung auf Kosten des Bestellers bei Dritten einzulagern oder selbst auf Lager zu nehmen, wobei im letzteren Fall ein Lagergeld von 2 % des Auftragswerts für jeden angefangenen Monat in Rechnung gestellt wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 pdm solutions behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Ansprüche aus dem Geschäftsverhältnis das Eigentum an allen gelieferten Leistungen und Lieferungen vor.
7.2 Weiterveräußerung ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes gestattet, jedoch werden mit der Veräußerung die künftige Forderung gegen den Dritten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Abs. (1) genannter Ansprüche zur Sicherheit an pdm solutions abgetreten. Dieser nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen ist pdm solutions Auskunft über die durch Weiterveräußerung entstandene Forderung zu erteilen. Die Abtretung kann von pdm solutions dem Dritten gegenüber offen gelegt und sodann Zahlung verlangt werden. Ansprüche auf Versicherungsleistungen für Verlust oder Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Leistungen und Lieferungen sind in voller Höhe an pdm solutions abzutreten.
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Leistungen und Lieferungen, insbesondere bei Pfändung, hat der Auftraggeber auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und pdm solutions unverzüglich zu unterrichten. Alle pdm solutions durch eine Investition entstehenden Kosten sind, soweit nicht Dritte zur Erstattung verpflichtet sind, vom Auftraggeber zu erstatten.
7.4 Sofern pdm solutions wegen Zahlungsverzuges aufgrund des Eigentumsvorbehaltes von dem Rücktritt- und Rücknahmerecht Gebrauch macht, hat pdm solutions Anspruch auf Entgelt für Nutzung und Wertminderung der erbrachten Leistungen und Lieferungen sowie für die entstandenen Kosten und die entgangenen Gewinne.
8. Gewährleistung
8.1 Erbrachte Leistungen und Lieferungen sind sofort auf Mängel hin zu prüfen und gegenüber der pdm solutions zu rügen; andernfalls können Mängel an den Leistungen nicht mehr anerkannt werden.
8.2 Für Mängel haftet pdm solutions nur, wenn diese Mängel vom Auftraggeber unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) nach Empfang schriftlich gerügt werden. Eine spätere Geltendmachung kann nur anerkannt werden, wenn der Mangel verborgen und auch bei sorgfältiger Untersuchung vorher nicht zu erkennen war und wenn die sofortige Rüge des Mangels nach Entdeckung erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts haftet pdm solutions für rechtzeitig gerügte Mängel nur im Rahmen der Gewährleistung ihres jeweiligen Vorlieferanten sowie nach dem Inhalt etwa ausgestellter Garantiescheine.
8.3 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus nicht fristgerechter Lieferung oder sonstiger positiver Vertragsverletzung ist ebenso ausgeschlossen, wie Wandlungs- und Minderungsrechte. Dies gilt nur insoweit, als weder pdm solutions, noch ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen. Das Gleiche gilt für Schadensersatzansprüche, Wandlungs-, Minderungsrechte für Folgeschäden jeglicher Art, gleichgültig auf welcher Ursache sie beruhen. Die Gewährleistung wird nur gegenüber dem ursprünglichen Auftraggeber aufrecht erhalten.
9. Haftung
9.1 Für Schäden haftet pdm solutions nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von pdm solutions oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt pdm solutions oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den pdm solutions bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
9.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3 Die Einschränkungen des Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von pdm solutions, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.4 Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
10. Sonderregeln für Domains, Hosting, Online-Speicher, CMS
10.1 Vertragsverhältnis
10.1.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, kommt das Vertragsverhältnis über die Registrierung einer Domain zwischen dem Auftraggeber und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. pdm solutions beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Auftraggeber, soweit pdm solutions nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TLD finden sich unter Abs. (10.1.2).
10.1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
10.1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Auftraggeber kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.
10.2 Pflichten des Auftraggebers
10.2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
10.2.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. pdm solutions weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
10.2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Auftraggeber auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
10.2.4 Der Auftraggeber achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern pdm solutions feststellt, dass das Trafficvolumen eines Auftraggebers, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Auftraggeber hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das Vertragsverhältnis mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen anzupassen. Sollte ein Angebot zu einer Anpassung durch den Auftraggeber abgelehnt werden, kann pdm solutions das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
10.2.5 Alternativ steht pdm solutions bei Trafficüberschreitungen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.
10.2.6 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann pdm solutions den Auftraggeber unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann pdm solutions die Domain löschen lassen.
10.3 Reaktion von pdm solutions bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
10.3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann pdm solutions die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
10.3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann pdm solutions auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann pdm solutions das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
10.3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann pdm solutions statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
10.3.4 Wird in Spam-Mails eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von pdm solutions betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im pdm solutions Rechenzentrum liegen, kann pdm solutions die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.
10.3.5 Der Entgeltanspruch von pdm solutions besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
10.4 Content Management System (CMS)
10.4.2 pdm solutions ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts angelegte Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Der Auftraggeber ist für eine entsprechende Datensicherung vor Ende der Vertragslaufzeit selbst verantwortlich.
10.4.3 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag über die einfache Nutzung des Content Management Systems (CMS) jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
10.4.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.
10.5 Haftung
Soweit der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Auftraggeber für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an pdm solutions gezahlt hat.
10.6 Verfahren bei Vertragsbeendigung
10.6.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin C.
10.6.2 Beauftragt der Auftraggeber bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann pdm solutions die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. pdm solutions weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Auftraggebers gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
10.6.3 Alternativ kann pdm solutions die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
10.6.4 Beendet pdm solutions den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzugs oder aus wichtigem Grund, kann pdm solutions nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains und aller im CMS gespeicherten Daten veranlassen, sofern der Auftraggeber keine andere Weisung erteilt.
11. Freistellung
Der Auftraggeber ersetzt pdm solutions alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. pdm solutions informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Auftraggeber Gelegenheit zur Stellungnahme.
12. Sonderbedingungen für Datenliefer-Leistung
12.1 Datenlieferungen aus Recherchetätigkeit werden dem Auftraggeber unbefristet, räumlich und zeitlich zur Nutzung überlassen. Darüber hinaus bleiben hieran die Eigentums- und Nutzungsrechte des Auftragnehmers unberührt.
12.2 Der Lizenzgeber gewährt dem Auftraggeber die nicht ausschließliche, weltweite, nicht unterlizenzierbare und gemäß Angebot entgeltpflichtige Lizenz, den lizenzierten Inhalt nach den Regelungen dieser Vereinbarung in den eigenen Diensten nach freiem Ermessen und für alle Arten der Nutzung als für Endnutzer kostenlosen Service zu veröffentlichen und zu verwerten, insbesondere damit in folgender Weise zu verfahren: (a) Zugang, Benutzung, Hosting, Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Umgestaltung, Verbesserung, Übersetzung, Entschlüsselung, Darstellung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Verbreitung; (b) Anpassungen und Herstellung abgeleiteter Werke; (c) Kopieren und Mitteilung an die Öffentlichkeit, Endnutzer und Partner; (d) Darstellung von Links darauf; (e) Benutzung in Verbindung mit jeglichem sonstigen Inhalt und zu Werbezwecken und (f) Maßnahmen, die technisch erforderlich sind, um Vorstehendes umzusetzen, in jedem dieser Fälle um die jeweiligen Dienste ganz oder teilweise zu erbringen, zu betreiben, zu bewerben und/oder zu benutzen.
12.3 Der Lizenzgeber stimmt zu, dass der Auftraggeber nicht zu einer Bezeichnung des Urhebers des lizenzierten Inhalts verpflichtet ist.
12.4 Der Lizenzgeber stellt daneben sicher, dass der lizenzierte Inhalt hinsichtlich seiner Vollständigkeit und Korrektheit nicht von geringerer Qualität ist als entsprechender Inhalt, den der Lizenzgeber an andere, ähnliche Lizenznehmer lizenziert und zumindest marktüblichen Standards und Sorgfaltspflichten entspricht.
12.5 Der Lizenzgeber ist zudem damit einverstanden, dass diese Vereinbarung den Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, die lizensierten Daten oder Teile daraus in irgendeiner Weise zu verwenden.
13. Online-Outsourcing
13.1 Unter Outsourcing versteht pdm solutions (nachfolgend Outsourcing-Geber genannt) die Auslagerung einzelner Arbeitsbereiche an dritte Personen oder Unternehmen (nachfolgend Outsourcing-Nehmer genannt), insbesondere die Erbringung von Leistungen aus IT-Dienstleistungen, Übersetzungsarbeiten, Recherchetätigkeiten und das Verfassen journalistisch-redaktioneller Texte.
13.2 Der Outsourcing-Geber ist nach eigenem Ermessen berechtigt, beauftragte Leistungen selbst auszuführen oder sich zur Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen eines Outsourcing-Nehmers zu bedienen.
13.3 Der Anbieter sichert bei der Auswahl potenzieller Outsourcing-Nehmer größte Sorgfalt zu.
13.4 Im Falle des Online-Outsourcings für jede Art der Datenanlieferung aus Recherchetätigkeit räumt der Outsourcing-Nehmer dem Outsourcing-Geber eine räumlich und zeitlich unbefristete Nutzung und alle gesetzlichen Verwertungsrechte an dem angelieferten Datenmaterial ein.
13.5 Im Falle des Online-Outsourcings für jede Art von Leistungen aus den Bereichen der Übersetzungsarbeiten und dem Verfassen von journalistisch-redaktionellen Texten räumt der Outsourcing-Nehmer dem Outsourcing-Geber eine zeitlich und räumlich unbefristete Nutzung sowie alle gesetzlichen Verwertungsrechte ein.
13.6 Im Falle des Online-Outsourcings für jede Art von Leistungen aus dem Bereich der IT-Dienstleistungen räumt der Outsourcing-Nehmer dem Outsourcing-Geber eine unbefristete, räumlich und zeitliche Nutzung an den angelieferten Leistungen ein. Insbesondere räumt der Outsourcing-Nehmer dem Outsourcing-Geber das Recht ein, die angelieferten Quell-und Objektcodes für alle gesetzlich vorgesehenen Verwertungsmöglichkeiten zu verwenden.
13.7 Rechnungsstellung der Outsourcing-Nehmer erfolgt in ausschließlich schriftlicher Form oder via Email. Einzelvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Als Zahlungsziel gelten 30 Tage ab Rechnungseingang als vereinbart.
14. Abtretungsverbot
Die Rechte des Auftraggebers aus den mit pdm solutions getätigten Geschäften können an Dritte nicht abgetreten werden.
15. Mündliche Abreden
Mündliche Abreden und besondere Zusicherungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von pdm solutions schriftlich bestätigt wurden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Berlin. Mit Auftraggebern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, wird Berlin als Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auch für Scheck- und Wechselklagen wird Berlin als Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart. Für alle Ansprüche, gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrags entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
17. Rechtsgültigkeit
Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt.